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GGL und die Whitelist: welche Rolle die Glücksspielbehörde bei Pferdewetten spielt

Updated August 2026
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Bildschirm mit Whitelist der erlaubten Online-Glücksspielanbieter in Deutschland

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist einer dieser Namen, den Tipper regelmäßig lesen, ohne zu verstehen, was dahinter steckt. „Auf der GGL-Whitelist“ klingt nach einem Stempel legitimer Anbieter — ist aber bei Pferdewetten ein deutlich komplexeres Thema als bei Sportwetten oder Online-Casinos. Ich habe mich jahrelang gewundert, warum manche Pferdewetten-Anbieter auf der Whitelist stehen und manche nicht, obwohl alle legal am deutschen Markt agieren. Die Antwort liegt in einer regulatorischen Konstruktion, die historisch gewachsen ist und für Außenstehende nicht selbsterklärend. Wer sich für die Struktur des deutschen Pferdewetten-Markts interessiert, muss die Sonderstellung verstehen, die Pferdewetten in dieser Aufsicht haben.

Auftrag der GGL

Die GGL mit Sitz in Halle an der Saale ist seit Mitte 2022 die zentrale Aufsichtsbehörde für den Glücksspielstaatsvertrag 2021. Ihr Auftrag umfasst die Erlaubniserteilung für Online-Glücksspiele, die Überwachung der Compliance, die Führung der Whitelist und den Kampf gegen illegale Angebote. Für Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker ist sie die erste Adresse.

Bei Pferdewetten ist die Situation anders strukturiert. Pferdewetten fallen primär unter das Rennwett- und Lotteriegesetz — ein Spezialgesetz, das vor dem Glücksspielstaatsvertrag existierte und eine eigene Erlaubnisarchitektur mit Länder-Behörden hat. Die GGL ist für Pferdewetten nicht die primäre Erlaubnisbehörde, wohl aber Mitspieler bei flankierenden Vorgaben wie LUGAS, OASIS und Werbebeschränkungen.

Die GGL schätzt den Schwarzmarktanteil am Online-Glücksspielmarkt auf rund 25 Prozent, während unabhängige Studien und der Deutsche Sportwettenverband von über 50 Prozent ausgehen. Diese Spanne zeigt, wie schwer die Abgrenzung zwischen lizenziertem Markt und Schwarzmarkt tatsächlich ist — und warum die Whitelist als regulatorisches Instrument eine zentrale Rolle spielt.

Was die Whitelist konkret umfasst

Die Whitelist der GGL ist die Liste aller Anbieter mit deutscher Erlaubnis für Online-Glücksspiele im Geltungsbereich des Glücksspielstaatsvertrags. Sie ist öffentlich einsehbar und enthält den Anbieternamen, die Website-URL und die Art der erlaubten Glücksspiele. Wer einen Anbieter auf der Whitelist findet, hat Gewissheit, dass dieser eine deutsche Erlaubnis besitzt.

Die wichtige Einschränkung: Die Whitelist erfasst primär Sportwetten, Online-Casino-Spiele (bundeslandabhängig), virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Pferdewetten-Anbieter finden sich dort nur teilweise — nämlich dann, wenn sie neben Pferdewetten auch klassische Sportwetten anbieten und für diese eine GGL-Erlaubnis haben. Reine Pferdewetten-Spezialisten mit RennwLottG-Erlaubnis aus einem Bundesland müssen nicht zwingend auf der GGL-Whitelist erscheinen.

Das bedeutet: Das Fehlen eines Pferdewetten-Anbieters auf der GGL-Whitelist ist nicht automatisch ein Warnsignal. Es kann ebenso gut heißen, dass der Anbieter ausschließlich über das RennwLottG lizenziert ist und mit dem Glücksspielstaatsvertrag-Regelkreis keine direkte Schnittmenge hat. Wer einen Pferdewetten-Anbieter prüfen will, schaut zusätzlich zur GGL-Liste auf die Impressum-Angaben und die dort ausgewiesene Landesbehörde-Erlaubnis.

Warum Pferdewetten eine Sonderstellung haben

Das Segment Pferdewetten machte 2022 mit rund 40 Millionen Euro lediglich 0,3 Prozent des erlaubten deutschen Glücksspielmarktes aus — und genau diese Nischengröße ist einer der Gründe für die Sonderbehandlung. Pferdewetten haben eine lange historische Tradition, eine etablierte rechtliche Grundlage im RennwLottG, und ihre Anbieterstruktur ist von der Sportwetten-Welt strukturell getrennt.

Die Sonderstellung hat mehrere Konsequenzen. Erstens: Pferdewetten-Anbieter mit reiner RennwLottG-Erlaubnis unterliegen einer Aufsicht, die föderal organisiert ist — die jeweilige Landesbehörde ist Erlaubnis- und Überwachungsstelle. Die GGL hat hier nur ergänzende Funktionen bei allgemeinen Glücksspielregelungen wie LUGAS.

Zweitens: Die Rennwettsteuer von 5,3 Prozent fließt direkt ins Rennwett-Lotterie-System und folgt einer anderen Verteilungsmechanik als die Sportwetten-Steuer. Rennvereine, die einen Totalisator betreiben, erhalten bis zu 96 Prozent des Aufkommens aus Totalisator- und Buchmachersteuer zurück — diese spezifische Rückflussregelung gibt es im Sportwetten-Bereich nicht.

Drittens: Die Compliance-Anforderungen sind in Teilen anders. LUGAS, OASIS und Einzahlungslimit gelten auch für Pferdewetten, aber bestimmte Regelungen zu Werbung, Bonus-Angeboten und Wett-Produktgestaltung unterscheiden sich zwischen GlüStV und RennwLottG. Ein Pferdewetten-Anbieter hat dadurch etwas andere Gestaltungsspielräume als ein klassischer Sportwetten-Betreiber — was in der Praxis vor allem die Art der Kundenbindung beeinflusst.

Zusammenarbeit mit Landesbehörden

Die GGL arbeitet eng mit den Landesaufsichtsbehörden zusammen, auch wenn die primäre Erlaubniskompetenz für Pferdewetten bei den Ländern liegt. Die Zusammenarbeit umfasst Informationsaustausch zu Schwarzmarkt-Aktivitäten, gemeinsame Verfolgung illegaler Anbieter und abgestimmte Kommunikation in Fragen, die beide Rechtsrahmen berühren.

In der Praxis heißt das: Wenn ein ausländischer Anbieter illegal im deutschen Markt auftritt, kann die GGL den Erstzugriff haben — sie leitet Informationen an die zuständigen Landesbehörden weiter, insbesondere wenn es um Pferdewetten-Aspekte geht. Umgekehrt melden die Länder Erlaubnis-Änderungen und neue Anbieter an die GGL, damit die zentrale Aufsicht ein aktuelles Bild hat.

Der Präsident des Deutschen Sportwettenverbands hat es einmal so formuliert: „Illegale Anbieter profitieren davon, dass der legale Markt ein zu enges Angebot bereithält — insbesondere bei Live-Wetten und der Vielfalt der Sportarten.“ Der Satz bezieht sich primär auf Sportwetten, hat aber auch für Pferdewetten Gültigkeit — wobei die Pferdewetten-Nische aufgrund ihrer Spezialisierung etwas weniger Schwarzmarkt-Druck erfährt als das breitere Sportwetten-Segment.

GGL-Aktivitäten gegen Schwarzmarkt-Anbieter

Die GGL betreibt eine aktive Schwarzmarkt-Bekämpfung mit mehreren Instrumenten. Dazu gehören Payment Blocking — die Aufforderung an Banken und Zahlungsdienstleister, Transaktionen zu nicht lizenzierten Anbietern zu blockieren — sowie ISP-Blocking, also die Sperrung illegaler Websites durch Internetprovider. Für Pferdewetten wirkt diese Bekämpfung indirekt, weil die meisten Schwarzmarkt-Plattformen primär Sportwetten und Casino-Produkte anbieten.

Die Zahl deutschsprachiger illegaler Sportwetten-Websites stieg von 281 im Jahr 2023 auf 382 im Jahr 2026 — ein Anstieg von 36 Prozent. Dieses Wachstum zeigt, dass die regulatorische Bekämpfung gegen ein sich schnell verschiebendes Ziel läuft. Neue Domains, neue Zahlungswege, neue Werbe-Kanäle — jede behördliche Sperre wird innerhalb von Wochen umgangen. Die GGL führt einen Dauerkampf, der sich ständig an neue Umgehungsstrategien anpassen muss.

Für den Tipper bedeutet das: Die sicherste Wahl bleibt der Anbieter mit nachweisbarer deutscher Erlaubnis — entweder über die GGL-Whitelist (bei Sport- und Pferdewetten-Kombinierern) oder über die Landesbehörde-Erlaubnis (bei reinen Pferdewetten-Spezialisten). Wer diese Prüfung nicht vornimmt und auf einem beliebigen Portal landet, riskiert im Ernstfall den Zugriff auf seine Einlagen und den Verzicht auf jeglichen Spielerschutz. Die Anbieter-Auswahl beginnt mit einer einfachen Prüfung der Erlaubnislage — und die Zehn-Minuten-Recherche vor der Kontoeröffnung spart im Ernstfall mehrere Tausend Euro.

Kann ich auf der GGL-Whitelist gezielt nach Pferdewetten-Anbietern suchen?

Eingeschränkt ja. Die Whitelist zeigt die erlaubten Glücksspielarten pro Anbieter. Wer nach Pferdewetten-Optionen sucht, findet dort primär Anbieter, die auch klassische Sportwetten anbieten. Reine Pferdewetten-Spezialisten mit ausschließlicher RennwLottG-Erlaubnis erscheinen nicht zwingend — deren Legalität prüft man am besten direkt über das Impressum und die dort angegebene Landesbehörde-Erlaubnis.

Wer sanktioniert einen Pferdewetten-Anbieter ohne deutsche Erlaubnis?

Die Zuständigkeit ist zweigeteilt. Für Pferdewetten im engeren Sinn ist die jeweilige Landesbehörde federführend. Für flankierende Verstöße — etwa fehlende LUGAS-Anbindung, Werbeverstöße oder Zahlungsabwicklung außerhalb des legalen Rahmens — kann auch die GGL tätig werden. In der Praxis arbeiten beide Ebenen zusammen, und Sanktionen können von Bußgeldern bis hin zu Payment- und ISP-Blocking reichen.